In der Woche nach den Osterferien gelten folgende Regelungen zur Weiterführung des Schulbetriebs an der von-Vincke-Schule.
Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien
Vor dem Hintergrund der weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.
Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen
Ausgenommen hiervon bleiben alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die sich im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Die Schülerinnen und Schüler der Klasse RH10 nehmen somit in der kommenden Woche am Präsenzunterricht teil. Für die RH10 gilt in der kommenden Woche der Stundenplan, der in der Zeit vor den Osterferien gültig war.
Pädagogische Betreuung
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April 2021 auf Antrag der Eltern eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Für Schülerinnen und Schüler mit einem zusätzlichen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, z. B. im weiteren Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, kann die Notbetreuung nach Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.
Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt. Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zu Hause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
Ein Formular zur Anmeldung steht unten und unter "Aktuelles" zum Download bereit. Wenn eine pädagogische Betreuung für Ihr Kind erforderlich ist, bitten wir Sie um eine schnellstmögliche Anmeldung zur Betreuung anhand des Formulars per E-Mail an von.vincke.schule.soest@lwl.org.
Aufgrund des knappen Zeitvorlaufs zur Organisation des Schülerspezialverkehrs können wir zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht sagen, ob der Präsenzunterricht in der Klasse RH10 und die Notbetreuung ab der Klasse 5 am Montag um 12:55 Uhr enden oder bis um 15:40 Uhr erfolgen wird. Wir werden Sie am kommenden Montag kurzfristig darüber informieren.
Verpflichtende Durchführung von Coronaselbsttests
Die Durchführung von Präsenzunterricht erfordert weiterhin die Beachtung strenger Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz. Ab der kommenden Woche gilt deshalb eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen.
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilzunehmen und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen („Bürgertest“), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung teilnehmen. In diesem Fall nehmen die betreffenden Schülerinnen und Schüler am Distanzunterricht teil.
Das Konzept zum Distanzlernen an der von-Vincke-Schule sowie alle Elternbriefe zum Umgang mit dem Corona-Virus finden Sie unter "Aktuelles".