von-Vincke-Schule
Inklusion
Die von-Vincke-Schule fördert bereits seit 1981 blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler im Bereich des Gemeinsamen Lernens an allgemeinen Schulen.
In einem inklusiven Bildungssystem besteht die Kernaufgabe der von-Vincke-Schule in der qualifizierten und individuellen blinden- und sehbehindertenspezifischen Förderung für alle Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt Sehen - insbesondere am Regelförderort der allgemeinen Schule. Das Expertisezentrum für den Förderschwerpunkt Sehen sichert dabei die blinden- und sehbehindertenspezifischen Standards an den allgemeinen Schulen.
Die Beratungs- und Unterstützungsarbeit sowie die sonderpädagogische Förderung im Bereich des Gemeinsamen Lernens erfolgt durch qualifizierte Blinden- und Sehbehindertenpädagoginnen und -pädagogen und gliedert sich u. a. in folgende Bereiche:
- Ermitteln des sonderpädagogischen Förderbedarfs und Beteiligung an der Erstellung individueller Förderpläne.
- Beraten und Unterstützen der Lehrkräfte der allgemeinen Schulen, z. B. hinsichtlich methodischer Fragen, blinden- und sehbehindertenspezifischer Unterrichtsgestaltung, des Einsatzes spezifischer Medien, des individuellen Förderplans, der Umsetzung des Nachteilsausgleichs etc.
- Förderung blinder- und sehbehinderter Schülerinnen und Schüler im Unterricht, z. B. hinsichtlich der Vermittlung blinden- und sehbehindertenspezifischer Fertigkeiten, wie z. B. kompensatorischer Kulturtechniken, effizienten Handhabens von Hilfsmitteln, der Orientierung und Mobilität ,Techniken selbstständiger Lebensführung, der effizienten Nutzung des Restsehvermögens...
- Information über Ausstattungsmöglichkeiten von Schülerarbeitsplätzen und sonstigen Hilfsmitteln.
- Erstellen und Bereitstellen von blinden- und sehbehindertenspezifischen Medien.
- Beraten und Unterstützen unterrichtsfachspezifischer Kenntnisse unter blinden- und sehbehindertenpädagogischem Aspekt.
- Gestalten der Schulübergänge (aus dem Vorschulbereich in die Grundschule, von dort aus in die Sekundarstufe I, und ggf. in die Sekundarstufe II etc.)
- Einarbeitung der Integrationshelfer und Kooperation mit den Integrationshelfern.
- Kooperation mit den Eltern.
- Beraten der Mitschülerinnen und Mitschülern (Fördern der Kooperation und Interaktion in der Klasse, Sensibilisieren für die Möglichkeiten und Grenzen des blinden Kindes, Anbieten und Vermitteln von Hilfestellungen und Führtechniken).